Zentrale Stelle

Mammographie-Screening

Baden-Württemberg

Zentrale Stelle Mammographie-Screening Baden-Württemberg · Telefon (07221) 9565-55 · Impressum · Datenschutzerklärung

Zentrale Stelle

Ihre Anspruchsberechtigung

Sind Sie im Alter zwischen 50 und 69 Jahren, werden Sie regelmäßig im Abstand von zwei Jahren zur Mammographie-Screening-Untersuchung eingeladen. Ihre Daten übermittelt das amtliche Melderegister an die Zentrale Stelle Mammographie-Screening Baden-Württemberg mit Sitz in Baden-Baden. Selbstverständlich werden alle datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten.

Die Zentrale Stelle wurde ausschließlich für die Organisation und den Versand der Einladungen eingerichtet. Für den wirtschaftlichen Erfolg des Screenings ist eine funktionierende Zentrale Stelle von großer Bedeutung, denn sie ist für die Auslastung der einzelnen Screening-Einheiten verantwortlich.

Mammographie-Screening bedeutet in erster Linie Qualität


Zu den hohen Anforderungen, die zu erfüllen sind, gehören exemplarisch:



Persönliche Einladung

Sie werden persönlich schriftlich eingeladen. Mit Ihrem Einladungsschreiben erhalten Sie eine Einladungsbroschüre, die Sie über die Hintergründe, Ziele und Inhalt sowie den Ablauf des Screening-Programms informiert. In der Einladung werden Ihnen ein Termin und die für Sie zuständige Screening-Einheit mit vollständiger Adresse genannt. Sollten Sie an dem genannten Tag verhindert sein, ist eine Terminverschiebung selbstverständlich möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu ausschließlich an die Zentrale Stelle. Adresse und Telefonnummer sind im Briefkopf des Einladungsschreibens abgedruckt.

Interessante Links

Ausführliche Informationen zur Verwendung Ihrer Daten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung

Beispieleinladung, Broschüren und ein Informationsblatt zu Aufklärungsgesprächen erhalten Sie im Bereich Downloads

Wann sollten Sie Kontakt aufnehmen ?


Aufklärungstermin

Sie haben Anspruch auf ein ärztliches Aufklärungsgespräch im Vorfeld der Mammographie-Untersuchung. Dieses Aufklärungsgespräch kann Ihnen Informationen zu Vor- und Nachteilen der Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening bieten.

Allerdings geht es nicht um eine persönliche individuelle Risikoberatung. Sie haben in dem Gespräch aber die Möglichkeit, Ihre Fragen zum Mammographie-Screening mit dem Screening-Arzt oder der Screening-Ärztin zu besprechen.

Dieses Gespräch ersetzt nicht die persönliche Beratung durch Ihren behandelnden Frauenarzt oder Ihre behandelnde Frauenärztin zur Krebsfrüherkennung, in dem auch mit Ihnen über persönliche Risikofaktoren für eine Brustkrebserkrankung gesprochen werden kann.

Wenn Sie ein Aufklärungsgespräch nicht wahrnehmen möchten, können Sie darauf verzichten. Dadurch entstehen Ihnen keine Nachteile für Ihre Versicherung oder Versorgung im Falle einer Brustkrebserkrankung. Unterzeichnen Sie bitte die Erklärung zum Verzicht auf das Aufklärungsgespräch und geben diese bei der Anmeldung ab. Ohne diese kann keine Untersuchung durchgeführt werden.

Antworten zu vielen Fragen erhalten Sie im FAQ Bereich der Kooperationsgemeinschaft