Recht

Basis für das Mammographie-Screening ist die als Ergänzung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) eingeführte „Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening“. Diese regelt die organisatorische Durchführung und bestimmt Vorgaben zur Sicherung der Qualität des Programms.

Auf Landesebene ergänzen in Baden-Württemberg folgende Verordnungen und Gesetze:

Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz (Meldeverordnung – MVO)

Link – https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BMGAGDVBWV6P12

Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung
des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings

Link – https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-MammoEzStGBWrahmen

Weitere Rechtsgrundlagen finden Sie unter

https://fachservice.mammo-programm.de/de/rechtliche-grundlagen-spezifikationen