Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 23. Februar 2026
Die Zentrale Stelle Mammographie-Screening Baden-Württemberg ist bemüht, ihre Website https://www.mammascreen-bw.de in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.mammascreen-bw.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
1. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Die nachfolgend genannten Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:
- Einige komplexe grafische Darstellungen (z. B. interaktive Karten) sind nicht vollständig mit Screenreadern nutzbar. Als barrierefreie Alternative stehen strukturierte Textinformationen und navigierbare Listen zur Verfügung.
- Einzelne PDF-Dokumente (z.B. Mustereinladung) sind noch nicht vollständig barrierefrei.
- Inhalte in Deutscher Gebärdensprache (DGS) stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Die genannten Inhalte werden schrittweise überarbeitet.
2. Unverhältnismäßige Belastung
Die Bereitstellung von Inhalten in Deutscher Gebärdensprache stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG dar.
Für die Erstellung der erforderlichen Gebärdensprachvideos wurden Angebote eingeholt. Die Kosten belaufen sich nach aktuellem Stand auf rund 15.000 €.
Aufgrund der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen kann diese Umsetzung derzeit nicht realisiert werden.
Wir bemühen uns jedoch, unsere Inhalte kontinuierlich barriereärmer zu gestalten und prüfen regelmäßig Möglichkeiten zur Umsetzung weiterer barrierefreier Angebote.
Alternativ stellen wir zentrale Informationen bereits in Leichter Sprache zur Verfügung.
3. Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
Inhalte von Drittanbietern, auf deren Gestaltung und Barrierefreiheit kein Einfluss besteht (z. B. verlinkte externe Webseiten), fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Absatz 1 L-BGG.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 23. Februar 2026 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des § 10 Absatz 1 L-BGG beruht auf:
- einer Selbstbewertung,
- automatisierten Prüfungen (z. B. WCAG-Tests),
- manuellen Überprüfungen der Seitenstruktur, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Nutzbarkeit.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 23. Februar 2026 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit, können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Zentrale Stelle Mammographie-Screening Baden-Württemberg
Gutenbergstraße 4
76532 Baden-Baden
Telefon: 07221 / 9565-55
E-Mail: info@mammascreen-bw.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von vier Wochen zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich zunächst an die oben genannte Stelle wenden. Sollten Sie innerhalb von vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden:
Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
